Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von Klienten, die von unseren weitreichenden Kontakten zur neuseeländischen Geschäftswelt profitiert.
Die Gesamtzahl eingereichter Anträge deutschsprachiger Investoren (Österreich, Schweiz, Deutschland) belief sich im vergangenen Jahr auf 14.
Vier dieser 14 Antraege wurden erfolgreich durch unser Unternehmen bearbeitet.
1. Investor Category (Residence Visa/Permit)
Diese Kategorie wurde im Juli 2005 radikal geaendert. Das bis dahin bestehende Punktesystem mit relativ geringen Anforderungen und sehr attraktiven Investitionsformen wurde ersatzlos gestrichen und durch ein unflexibles System mit strengen Auflagen und zu erfuellenden Mindestbedingungen ersetzt.
Auswandern nach Neuseeland ist in dieser Kategorie nur bei Erfuellung der (voellig uebertriebenen)
Mindestvoraussetzungen moeglich:
- Maximalalter 54 Jahre
- Mindestberufserfahrung als Owner/Operator oder in einer gehobenen Management Position 5 Jahre
- Mindestinvestition NZ$ 2.0 Millionen
- Anlageform waehlt das NZ Government, die Verzinsung richtet sich nach dem Inflationsniveau
- Englischkenntnisse: ein IELTS-Test mit einer Durchschnittsnote von mindestens 5.0 (aus max. 9.0)
Wir rechnen noch im laufenden Immigrationjahr 2006/07 mit einer Aenderung der Kriterien
2. Long-term Business Visa (Temporary Entry)
Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine spezielle Arbeitsgenehmigung, die entweder als Vorstufe zur Erfüllung der Bedingungen zur Entrepreneur Category gilt oder sich an Personen richtet, die langfristig ein Geschäft in Neuseeland aufbauen und unterhalten wollen, ohne sich selbst ständig dort aufzuhalten. Bedingungen hierfür sind unter anderem die Vorlage eines Businessplans, ausreichende finanzielle Mittel, Erfahrungsnachweis als Geschäftsführer/Inhaber. Englischkenntnisse sind Pflicht.
3. Entrepreneur Category (Residence Visa/Permit)
Eine Antragstellung in dieser Kategorie erfordert den Nachweis einer erfolgreichen Geschäftsgründung mit dem Ziel, der neuseeländischen Wirtschaft Vorteile und Nutzen zu bringen. Dieses kann z.B. durch die Einführung neuer Produkte oder die Erschließung neuer Exportmärkte geschehen. Im besonderen kann sich der Bewerber beispielsweise an Unternehmen beteiligen (min. 25%) und sich selbst in diesem Unternehmen beschäftigen. Englischkenntnisse sind Pflicht.
4. Employees of Relocating Businesses Category (Residence Visa/Permit)
Diese Kategorie richtet sich in erster Linie an Führungskräfte, die den Aufbau bzw. die Neugründung von Unternehmen in Neuseeland betreuen und durchführen sollen, jedoch unter keiner anderen Kategorie einen Antrag auf permanent residence stellen können. Nachzuweisen ist, weshalb und mit welchem Ziel das Unternehmen nach Neuseeland versetzt werden soll, sowie der Grund, weshalb ausschließlich die ausländischen Führungskräfte für diese Aufgabe in Frage kommen.
Sämtliche Anträge in diesen Kategorien werden durch die Business Migration Unit des NZIS in Wellington bearbeitet. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten liegen zwischen 6 und 12 Monaten.
Instant Immigration Services- Ihr kompetenter Partner rund ums Thema 'Auswandern nach Neuseeland'